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Barrierefreiheitserklärung Neureiter Maschinen GmbH

1. Erklärung zur Barrierefreiheit (Einleitung & Geltungsbereich)

Die Neureiter Maschinen GmbH ist bemüht, ihren Webshop (https://neureiter-shop.at/) im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen​. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für eben diesen Webshop.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese digitale Anwendung ist teilweise konform mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (W3C Recommendation) beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549. Grund dafür sind die folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen, die im nächsten Abschnitt detailliert aufgeführt sind.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

1.1.1 Textalternativen

Bilder und Logos besitzen keinen bzw. einen unzureichenden Alternativtext, was ihre Nutzung mit Screenreadern einschränkt.

1.3.1 Info & Beziehungen

Fehlerhafte Überschriftenhierarchien erschweren die semantische Erfassung und Navigation durch assistive Technologien.

1.4.1 Benutzung von Farbe

Links sind teilweise nur durch farbliche Kennzeichnung vom umgebenden Text zu unterscheiden. Dies erschwert die Nutzung durch sehbeeinträchtigte und farbfehlsichtige Nutzer:innen.

1.4.3 Kontrast (Minimum)

Einzelne Textelemente im Cookiebanner weisen einen unzureichenden Farbkontrast zum Hintergrund auf und sind dadurch bei Sehschwächen schwer lesbar.

2.1.1 Tastaturbedienung

Nicht alle Inhalte und Bedienelemente sind vollständig mit der Tastatur nutzbar, was Nutzer:innen ohne Maus ausschließt.

Hinweis: An der Behebung der oben genannten Barrieren wird bereits gearbeitet. Die Neureiter Maschinen GmbH hat interne Prozesse gestartet, um diese Mängel zu evaluieren und schrittweise zu beseitigen.

b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Externe Zahlungsabwicklung

Die Zahlungs­abwicklung (z. B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, Sofort­über­weisung) erfolgt über eigenständige Zahlungs­dienst­leister. Diese Bezahlseiten werden technisch und inhaltlich ausschließlich vom jeweiligen Anbieter betrieben und liegen damit außerhalb der organisatorischen und finanziellen Kontrolle der Neureiter Maschinen GmbH.

Gemäß § 2 Abs. 3 Z.4 BaFG (Inhalte Dritter außerhalb des Einflussbereichs) fallen sie daher nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung.

Die betreffenden Zahlungs­dienst­leister sind als eigene Wirtschafts­akteure ihrerseits verpflichtet, die Vorgaben des BaFG zu erfüllen und gegebenenfalls eine eigene Barriere­freiheits­erklärung bereitzustellen.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 09.09.2025 erstmals erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen erfolgte im September 2025 als externer Audit durch Expert:innen der MSTAGE GmbH auf Basis von 10 ausgewählten Erfolgskritierien der WCAG 2.1 im Konformitätslevel A und AA, wobei die Produktdetailseite getestet wurde. Identifizierte Mängel wurden dokumentiert und fließen in die laufende Optimierung ein. Die Neureiter Maschinen GmbH wird diese Erklärung bei wesentlichen Änderungen des Webshops aktualisieren.

5. Feedback- & Kontaktmöglichkeit

Wir möchten unsere Angebote stetig verbessern und Barrieren abbauen. Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzbarkeit unserer digitalen Dienste auffallen – Probleme, die in dieser Erklärung noch nicht beschrieben sind, oder ein Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen – bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Die Neureiter Maschinen GmbH wird Ihre Hinweise prüfen und so rasch wie möglich reagieren.

Bitte richten Sie Ihr Feedback per E-Mail an kontakt@neureiter-maschinen.at und verwenden Sie im Betreff möglichst „Meldung einer Barriere im Neureiter Webshop“​. Beschreiben Sie das Problem und teilen Sie uns, wenn möglich, die URL bzw. den genauen Ort des betreffenden Inhalts mit, damit wir die Barriere nachvollziehen können.

Kontakt:

ZENTRALE KUCHL (bei Salzburg)
Kellau 167 | 5431 Kuchl

Tel. +43 (0) 6244 - 20299

6. Durchsetzungs- / Beschwerdeverfahren

Sollten Sie von uns innerhalb angemessener Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde nach BaFG, derzeit das Sozialministeriumservice (SMS) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Beschwerde können Sie formlos – etwa via E-Mail oder Online-Kontaktformular – an das Sozialministeriumservice richten.

Das Sozialministeriumservice prüft Ihre Beschwerde dahingehend, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des BaFG vorliegt. Es kann das Unternehmen zur Stellungnahme auffordern und Maßnahmen zur Behebung empfehlen. Sollte das Unternehmen den Barrierefreiheitsanforderungen weiterhin nicht nachkommen, kann die Behörde gem. § 36 BaFG ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten – es drohen Geldstrafen von bis zu 80.000 €​ im Extremfall. In letzter Konsequenz könnten sogar Produkte vom Markt genommen oder Dienstleistungen untersagt werden. (Wir hoffen natürlich, dass es nicht so weit kommt und werden alles tun, um etwaige Mängel freiwillig zu beheben.)

7. Datum der Veröffentlichung

Diese Erklärung wurde am 10.09.2025 veröffentlicht.